Der BZA gibt bekannt: (Dezember 2021)
Bedingt durch die Corona-Situation mussten wiederum alle Bundes- und Fachverbandsschauen abgesagt werden. Somit entfällt auch in diesem Jahr für die Aussteller von Neuzüchtungen eine geplante Teilnahme mit ihren Tieren am Anerkennungsverfahren. Der Bundes Zucht- und Anerkennungsausschuss informiert daher erneut, dass für alle bereits laufenden Verfahren, im kommenden Jahr keine neuen Anträge zu stellen sind.
Des Weiteren wird AAB § XIII. Absatz 1.h) bei Nichtbeginn oder Vorstellungsunterbrechung des Vorstellungsverfahren für ein weiteres Jahr ausgesetzt.
Betreffend die Sparte Tauben liegen dem BZA von nachfolgenden Rassen/Farbenschlägen keine Anträge auf Zulassung zu einem Anerkennungsverfahren vor:
- Mittelhäuser in blau-schimmel und getigert
- Polnische Ausstellungsbrieftauben in gescheckt
- Süddeutsche Mönchtauben, glattfüßig in blau-schimmel mit weißen Binden
- Lockentauben in rezessiv rot/gelb mit weißem Schild
- Lütticher Barbet in andalusierfarbig
Für die vorgenannten Rassen und Farbenschläge sind die Neuanträge zum Sichtungs- und Vorstellungsverfahren, gemäß AAB XIII. Absatz 3.a), bis zum 01.März 2022 an den Spartenobmann nachzuzureichen.
Christoph Günzel, Präsident des BDRG
Heinrich Wenzel, Vorsitzender BZA
Uli Freiberger, Obmann Sparte Geflügel BZA
Ronald Bube, Obmann Sparte Tauben BZA