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Bekanntgabe des BZA

Regelung für den Umgang mit den bereits laufenden Verfahren

Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten alle Bundes- und Fachverbandsschauen abgesagt werden. Somit entfällt in diesem Jahr auch für die Aussteller von Neuzüchtungen eine geplante Teilnahme mit ihren Tieren am Anerkennungsverfahren. Der Bundes Zucht- und Anerkennungsausschuss informiert daher, dass für alle bereits laufenden Verfahren, im kommenden Jahr keine neuen Anträge zu stellen sind. Des Weiteren wird AAB § XIII. Absatz 1.h) bei Nichtbeginn oder Vorstellungsunterbrechung des Vorstellungsverfahren für ein Jahr ausgesetzt.


Christoph Günzel, Präsident des BDRG
Heinrich Wenzel, Vorsitzender BZA
Uli Freiberger, Obmann Sparte Geflügel BZA
Ronald Bube, Obmann Sparte Tauben BZA