Bestimmungen für die Vergabe des Bundessieger-Titels
1. Teilnahmeberechtigt:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Züchter, sofern er über seinen Ortsverein Mitglied im BDRG ist.
2. Teilnahme:
Jeder Aussteller nimmt ohne Startgebühr automatisch mit all seinen Rassen und Farbenschlägen, die er zur Schau meldet teil.
3. Bewertung:
Zur Errechnung kommen bei Puten, Perlhühner und Gänsen 4 Einzeltiere, bei Enten, Hühner, Zwerghühnern und Tauben 5 Einzeltiere einer Rasse, eines Farbenschlag und gleichen Merkmalen, jung oder jung und alt oder alt, beiderlei Geschlechts und mit dem vorgeschriebenen Bundesring.
4. Bestätigung:
Dass die Tiere aus „eigener Zucht“ stammen, muss der Aussteller auf dem Meldebogen und auf der Ringkarte mit seiner Unterschrift bestätigen.
5. Einteilung:
In den Abteilungen Groß- u. Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Tauben werden jeweils drei Gruppen gebildet.
a) Die Gruppe I umfasst Rassen und Farbenschläge über 80 Tiere (Diese Gruppe erhält für sich einen „ Bundessieger“)
b) Die Gruppe II (A) umfasst die Rassen und Farbenschläge über 30 Tiere.
c) Gruppe III (B) die Rassen und Farbenschläge bis 30 Tiere.
6. Anzahl der Bundessieger:
Auf die angefangenen 80 Tiere der Gruppe II (A) und III (B) entfällt ein „ Bundessieger“. Auf einen Farbenschlag kann nur ein „Bundessieger“ vergeben werden.
7. Wer wird Bundessieger:
Bundessieger werden die Aussteller, welche in ihrer Gruppe die höchste Punktzahl erreichen. Die Errechnung erfolgt nach der derzeit gültigen AAB der BDRG.
8. Errechnung:
Eine gewählte Kommission ermittelt anhand der Bewertungsergebnisse gemäß AAB die „Bundessieger“ in den einzelnen Rassen und Farbenschläge.
9. Ausschluss:
Wer Tiere aus nicht „eigener Zucht“ zur Bewertung stellt und somit falsche Angaben macht, wird von der Bewerbung ausgeschlossen.
10. Einspruch:
Einspruch gegen die Auswertung kann bis 14 Tage nach der Veröffentlichung jeden Jahres, schriftlich bei der Geschäftsstelle des BDRG, Dorfplatz 2, 01920 Haselbachtal OT Reichenbach oder an beiden Ausstellungstagen am BDRG Infostand erhoben werden.
Einsprüche nach dieser Frist werden nicht mehr angenommen. Die erneute Überprüfung erfolgt durch den Präsidenten und dem Beauftragten für Bundespreise. Dieser Entscheid ist endgültig.
11. Bekanntgabe der „ Bundessieger“:
Die Bekanntgabe erfolgt möglichst, jedoch unverbindlich, durch Aushang während der Schau am BDRG Infostand, offiziell nach der Einspruchsfrist in den Fachorganen. Die „Bundessieger“ werden auf der kommenden Jahreshauptversammlung ihres Landesverbandes geehrt.
12. Anerkenntnis:
Mit seiner Schauanmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bestimmungen vorbehaltlos an.
Christoph Günzel
Präsident
Egon Dopmann
Beauftragter für Bundespreise und Ausstellungswesen