Der BZA stellt sich vor
Der Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschuss - in Züchterkreisen oftmals nur BZA genannt - ist der Fachausschuss des BDRG dem die Arbeit mit den verschiedenen vom Verband anerkannten Rassen obliegt.
Wie der Name des Gremium schon aussagt, gehört zu den Aufgaben des BZA die Arbeit mit den Rassestandards. Sondervereine reichen ihre Änderungswünsche an Standardformulierungen an den BZA ein, wo diese auf ihre Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit geprüft werden. Durch die anspruchsvolle Arbeit des BZA soll gewährleistet werden, dass die Entwicklung der Rassen kontinuierlich bleibt und nicht temporäre Strömungen in der Züchterschaft nachhaltig die Zucht negativ beeinflussen. Dabei fällt es in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzbeirat des BDRG dem BZA zu Übertypisierungen in den einzelnen Rassen zu vermeiden bzw. rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Auch im Bereich der neu anzuerkennenden Farbenschläge von Rassen oder noch nicht offiziell anerkannter Rassen aus dem Ausland entfaltet der Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschuss des BDRG seine Tätigkeiten. So gilt es hier zu garantieren, dass neue Rassen einerseits den deutschen Tierschutzauflagen entsprechen und sich diese Rassen andererseits ebenso klar von bereits vom Verband anerkannten Rassen klar unterscheiden. Bei Anerkennung neuer Farbenschläge wacht der BDRG darüber, dass die neue Farbe nicht gravierend vom Rassetyp etablierter Farbenschläge einer Rasse abweicht und dem von Standard vorgegebenen Typ entspricht.
Die operative Arbeit des BZA ist sehr anspruchsvoll und zeitintensiv, neben zu führenden Diskussionen und der Kommunikation der Mitglieder untereinander, muss immer das sachliche Element im Mittelpunkt stehen zum Wohle der Rassegeflügelzucht.
Die Ergebnisse der BZA-Sitzungen werden regelmäßig veröffentlicht.