Liebe Züchterinnen und Züchter,
unter dem Menüpunkt BZA/Bekanntmachungen wurde soeben die neueste Meldung der Sparte Tauben veröffentlicht.
Falls vier Wochen nach Veröffentlichung kein begründeter schriftlicher Einspruch erfolgt, gelten diese verbindlich für den BDRG.
Schriftliche Einsprüche sind zu richten an den BZA-Vorsitzenden Heinrich Wenzel, Zimmerplatz 14, 61130 Nidderau.
Haselbachtal, im Juni 2020
Christoph Günzel, Präsident des BDRG
Heinrich Wenzel, Vorsitzender BZA
Ronald Bube, Obmann Sparte Tauben BZA