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Die bisherige Praxis Rassegeflügel alle 12 Wochen gegen die Newcastle Krankheit zu impfen ist ausreichend

Seit Einführung der Impfpflicht im Jahr 1995 für Kleinstbeständen unter 200 Tiere ging die Zahl der Ausbrüche der Newcastle Krankheit in Deutschland sehr schnell auf Null. Das zeigt, dass diese Impfung des Geflügels eine sehr wichtige und sinnvolle Impfung ist.

Die Zahlen der Ausbrüche in den letzten 20 Jahren belegen, dass die praktische Durchführung der Impfung über das Trinkwasser im Rhythmus von 12 Wochen in den Kleinstbeständen sinnvoll und erfolgreich ist. In der Regel schließen sich schon immer private Kleinsthalter an die Vereinsimpfung an.

Früheren Generationen von Trinkwasserimpfungen wurden von den Herstellern für 12 Wochen zugelassen. Für die nachfolgenden Impfstoffe wird im Beipackzettel seit über 10 Jahren ein Impfintervall von 6 Wochen empfohlen. Das heißt aber nicht, dass die  Impfstoffe nicht mehr mindestens 12 Wochen wirken. Der Grund für diese kurze Zulassungszeit ist, dass die Zulassung für längere Zeiträume für den Hersteller sehr teuer ist und ein längerer Zulassungszeitraum beim Wirtschaftsgeflügel nicht notwendig ist, da die Masthähnchen vorher geschlachtet werden und die Legehybriden mit der Nadel geimpft werden.

Die Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische der Justus-Liebig-Universität Gießen hat daher eine wissenschaftliche Studie zur ND Impfung bei Rassegeflügel unter Feldbedingungen angefertigt. Hier konnte belegt werden, dass die bisher in der Praxis durchgeführte Impfung im Abstand von 12 Wochen beim Rassegeflügel ausreicht.

Die Zusammenfassung der Studie wurde auf dem Geflügelfachgespräch am 24./25.10 in Hannover der Fachgruppe Geflügel der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft vorgestellt. Sie finden die Zusammenfassung der Studie hier.

Dr. Michael Götz

Tier- und Artenschutzbeauftragter BDRG