Liebe Züchterinnen, liebe Züchter,
aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals alle Ringverteiler im BDRG darauf hinweisen, dass die Abgabe der Bundesringe für das anstehende Jahr 2021 NICHT vor dem 01.01.2021 erfolgen darf.
Im Sinne der Gleichbehandlung / Chancengleichheit aller Züchter sind die Vorgaben des BDRG durch alle Ringverteilerinnen und Ringverteiler strikt einzuhalten
Zudem informieren wir, dass wir gegen die nicht erlaubte Weitergabe von Bundesringen die uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einsetzen, um dies zu unterbinden.
Hinweisen dazu gehen wir nach und versuchen die uns gemeldeten Fälle mit den daraus resultierenden Konsequenzen zu klären.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Ringverteiler Ihrer jeweiligen Organisationsstruktur.
Das Präsidium des BDRG