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Interessensgemeinschaft „Seltene Rassen“ gegründet

Derzeit werden die seltenen Rassen innerhalb des BDRGs auf vielen verschiedenen Listen geführt. Das meiste Gewicht trägt hierbei sicherlich die Liste alter einheimischer Geflügelrassen in Deutschland, welche eine gemeinsame Liste von BDRG, GEH (Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V.) und IEG (Initiative zur Erhaltung alter Geflügelrasse e.V.) ist und von der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) herausgegeben wird.

Grundlage hierfür ist das "Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen" (2003), welches für die langfristige Erhaltung und Nutzung sowie Forschung und Entwicklung der genetischen Ressourcen im Bereich landwirtschaftlicher Haus- und Nutztiere in Deutschland Sorge zu tragen hat. Es bezieht sich derzeit auf Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Kaninchen, Hühner, Gänse, Enten, Puten und Tauben. Tiergenetische Ressourcen werden im Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (ÜBV) folgendermaßen definiert: „jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält“. Einschränkend wird hier unter tiergenetischen Ressourcen „Material von land- und ernährungswirtschaftlich genutzten Tieren (Nutztieren)“ verstanden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Biologische-Vielfalt/Nationales-Fachprogramm-Tiere/nationales-fachprogramm-tiere_node.html

Das bedeutet, dass nur diejenigen Geflügelrassen auf der Liste geführt werden können, die einmal einen landwirtschaftlichen Nutzen hatten oder haben. Alle anderen Rassen werden leider nicht berücksichtigt. Welche Rassen auf diese Liste aufgenommen werden, wird vom Arbeitskreis Kleintiere im Beirat tiergenetische Ressourcen vorgeschlagen und vom Beirat abgestimmt. Beteiligt sind im Arbeitskreis verschiedene Vertreter der Kleintierzucht. Der BDRG wie auch die anderen Zuchtverbände werden von ihrem/ihrer Präsidenten/in oder Vorsitzenden vertreten. Weiter sind noch verschiedene persönliche Mitglieder mit besonderen Themenschwerpunkten vertreten. Eine Übersicht über die Arbeit des Arbeitskreises und seine Mitglieder finden Sie hier:

https://www.genres.de/fachgremien/fachbeirat-tiergenetische-ressourcen/arbeitskreis-kleintiere/

Die Liste alter einheimischer Geflügelrassen ist die wichtige Grundlage für eventuelle staatliche Förderungen, wie sie bereits in einigen wenigen Bundesländern praktiziert wird. Sie dient dazu, einzelne Rassen als besonders schützenswert, z.B. im Falle einer Tierseuche, einzustufen.

Dies erscheint jedoch sehr unfair anderen seltenen Rassen gegenüber, die zwar nicht für landwirtschaftliche Zwecke gezüchtet wurden, trotzdem einen hohen kulturellen Wert haben.

Im Rahmen der neu gegründeten Interessengemeinschaft soll daher erarbeitet werden, welche weiteren Rassen neben den landwirtschaftlich genutzten Rassen als besonders schützenswert gelten. Weiter soll diskutiert werden, ob und wie sich alle vorhandenen Listen zu einer einheitlichen Liste vereinen lassen, die dann auch entsprechend von staatlicher Seite anerkannt werden kann.

Mitglieder der Interessensgemeinschaft sind der BDRG-Präsident Christoph Günzel, die Leiterin des Wissenschaftlichen Geflügelhofs Dr. Mareike Fellmin, der Beauftragter für Tier- und Artenschutz Dr. Michael Götz und das Vorstandsmitglied der Stiftung für Geflügelwissenschaft Prof. Dr. Siegfried Becker. Je nach Themenschwerpunkt sollen Vertreter der Fachverbände, der jeweiligen Sondervereine und weitere Fachleute zu den Besprechungen eingeladen werden.

Ein weiterer aktueller Themenschwerpunkt ist, Ideen für die Neufassung der Definition der bereits bestehenden Liste alter einheimischer Geflügelrassen in Deutschland mit Gefährdungskategorien zu erarbeiten, um diese in die nächste Sitzung des Arbeitskreis Kleintiere hineintragen zu können.

Da sich die Definition derzeit in Überarbeitung befindet, ist es zu einem Aufnahmestopp von Rassen auf die Liste gekommen. Das ist ein sehr unbefriedigender Zustand, der schnellstmöglich aufgehoben werden sollte. Die bisherige, aktuell noch gültige Definition lautet:

„Als einheimische Geflügelrassen werden solche Rassen definiert, die auf dem Gebiet der
heutigen Bundesrepublik Deutschland vor 1930 entstanden sind oder vor diesem Zeitpunkt
nachweislich in diesem Gebiet gezüchtet wurden und die einen landwirtschaftlichen Nutzen
haben oder hatten. Dabei werden nur diejenigen ursprünglichen Farbenschläge in der Liste
geführt, die schon vor 1930 in Deutschland gezüchtet wurden.“

Da der BDRG Sie als Züchter und Züchterinnen vertritt, würden wir uns freuen, wenn Sie uns bei einer Meinungsbildung unterstützen würden. Bitte senden Sie uns Ihre Anregungen und Ideen an die folgende Emailadresse:

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Interessengemeinschaft „Seltene Rassen“