Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist im Austausch mit den Bundesländern, um Grundvorraussetzungen zur Gewährung von Ausnahmen in Grenznähe festzulegen, die dann mit den angrenzenden Mitgliedsstaaten vereinbart werden können. Hierbei ist entscheidend, wie der Begriff "Grenznähe" definiert wird.
Unabhängig davon setzen wir uns auch auf EU Ebene für weitere Änderungen der Durchführungsverordnung ein. Die zuständigen Stellen haben wir nochmals dringlich um Klärung des Sachverhaltes bzw. Ergänzung der bestehenden Regelung gebeten, damit sinnvolle Möglichkeiten zum Verbringen der Tiere geschaffen werden können. Zudem sind wir immer noch zusammen mit der EE in Gesprächen um zusätzliche Optionen für das europäische Schauwesen bemüht.
Da es bis dato keine Veränderungen oder zusätzlichen Vereinbarungen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten gegeben hat, ist die neue Verordnung gültig und entsprechend einzuhalten.
Wir halten Euch dazu weiterhin auf dem Laufenden.
Dr. Michael Götz
Tierschutzbeauftragter des BDRG