Der BZA - Sparte Tauben gibt bekannt (Mai 2022)
Der BZA gibt bekannt
Zur 185. Bundesversammlung des BDRG in Görlitz erfolgte der Beschluss zur Änderung der AAB VII. Bewertung von Rassegeflügel 6.Ausschlussfehler Absatz 2.b.), wie folgt:
b.) Einwandfrei feststellbare Missbildungen des Gefieders. Hierzu gehören u. a.:
Schiefer, offener oder geteilter Schwanz; Dachfedern im Schwanz; Spaltfeder; Spaltschwanz (Ausnahmen vgl. Standard); mehr als 11 und weiniger als 9 Handschwingen. Vorläufig gelten als Fehler (nicht als Ausschlussfehler):
Die Anzahl der Handschwingen ist grundlegend mit 10/10 festgelegt. Abweichungen im erlaubten Rahmen (9/9, 9/10, 10/11, 11/11) werden zukünftig rassespezifisch im Rassen- und Farbenschlagsverzeichnis definiert. Alle Abweichungen dazu erhalten max. die Bewertungsnote b90. Rassen von normaler Größe (Körper) müssen 10/10 geschwingt sein.
Weniger als 9 und mehr als 11 Handschwingen auf einer oder beiden Seiten sind Ausschlussfehler und erhalten die Bewertungsnote u0.
Weniger als 12 Schwanzfedern bei allen Rassen erhalten die Bewertungsnote g91, mehr als 12 Schwanzfedern erhalten die Bewertungsnote b90. (Ausnahme: Rassen bei denen eine höhere Schwanzfederzahl gefordert wird.)
Taubenrassen mir abweichender Handschwingenanzahl (Liste Stand: 11.07.2022):
Französische Sottobanca 10/10, 10/11, 11/11; Montauban 10/10, 10/11, 11/11; Römer 10/10, 10/11, 11/11; Saarlandtauben 10/10, 10/11, 11/11; Ungarische Riesentauben 10/10, 10/11, 11/11;
Französische Bagdetten 10/10, 10/11, 11/11; Nürnberger Bagdetten 10/10, 10/11, 11/11;
Florentiner 10/10, 10/11, 11/11; Huhnschecken 10/10, 10/11, 11/11;
Altdeutsche Kröpfer 10/10, 10/11, 11/11; Englische Kröpfer 10/10, 10/11, 11/11; Französische Kröpfer 10/10, 10/11, 11/11; Hanakröpfer 10/10, 10/11, 11/11; Holländische Kröpfer 10/10, 10/11, 11/11; Pommersche Kröpfer 10/10, 10/11, 11/11; Verkehrtflügelkröpfer 10/10, 10/11, 11/11;
Chinesentauben 9/9, 9/10, 10/10;
Figurita-Mövchen 9/9, 9/10, 10/10; Hamburger Sticken 9/9, 9/10, 10/10; Italienische Mövchen 9/9, 9/10, 10/10; Polnische Mövchen 9/9, 9/10, 10/10;
Altstämmer 9/9, 9/10, 10/10; Arader Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Batschkaer Langschnäblige Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Berliner Kurze 9/9, 9/10, 10/10; Bialostocka Kalotten 9/9, 9/10, 10/10; Botoschaner Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Breslauer Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Budapester Kiebitze 9/9, 9/10, 10/10; Debreciner Roller 9/9, 9/10, 10/10; Eisker Doppelkuppige Positurtümmler 9/9, 9/10, 10/10; Elbinger Weißköpfe 9/9, 9/10, 10/10; Englische Long Faced Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Englische Short Faced Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Erlauer Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Felegyhazaer Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Göteborg-Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Gumbinner Weißköpfe 9/9, 9/10, 10/10; Hamburger Schimmel 9/9, 9/10, 10/10; Hamburger Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Jassyer Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Kalotten 9/9, 9/10, 10/10; Kasaner Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Königsberger Farbenköpfe 9/9, 9/10, 10/10; Königsberger Reinaugen 9/9, 9/10, 10/10; Köröser Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Limerick-Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Nordkaukasische Positurtümmler 9/9, 9/10, 10/10; Norwegische Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Portugiesische Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Posener Farbenköpfe 9/9, 9/10, 10/10; Prager Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Rostower Positurtümmler 9/9, 9/10, 10/10; Rumänische Geelsterte Bärtchentümmler 9/9, 9/10, 10/10; Rumänische Weißschwanztümmler 9/9, 9/10, 10/10; Schwedische Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Sibirische Positurtümmler 9/9, 9/10, 10/10; Siebenbürger Doppelkuppige Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Staparer Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Stettiner Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Südbatschkaer Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Szegediner Hochflieger 9/9, 9/10, 10/10; Szolnoker Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Taganroger Tümmler 9/9, 9/10, 10/10; Warschauer Schmetterlinge 9/9, 9/10, 10/10; Wolga-Positurtümmler 9/9, 9/10, 10/10;
Begründung: Der BZA sah es unabdingbar für alle Taubenrassen eine eindeutige Regelung zur Bewertung bezüglich der Handschwingenanzahl festzulegen.
Die erfolgten Änderungen wurden mit den zuständigen Sondervereinen abgestimmt.
(Die Beschlüsse und Richtlinien zur Bewertung 9. B. Bei der Sparte Tauben sind ersatzlos zu streichen und werden in der AAB mit eingebunden.)
Schriftliche Einsprüche vom berechtigten Personenkreis gegen die Entscheidung können bis 14 Tage nach der Veröffentlichung in der Fachzeitschrift beim BZA-Vorsitzenden eingereicht werden.
Haselbachtal, im Mai 2022
Christoph Günzel, Präsident des BDRG
Heinrich Wenzel, Vorsitzender BZA
Ronald Bube, Obmann Sparte Tauben BZA