Jahresbericht 2012
Jahresbericht 2012 des Zucht- und Anerkennungsausschusses des BDRG
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es in der personellen Zusammensetzung des Bundes-Zucht- und Anerkennungsausschusses (BZA) des BDRG erste Änderungen gegeben, wie bereits im Jahresbericht 2011 angedeutet. Michael Freiherr von Lüttwitz und Laurenz Osthöver sind aus dem Gremium ausgeschieden. Neu berufen wurde anläßlich der letzten Bundesversammlung Willi Diekmann als Obmann für die Sparte Ziergeflügel.Anlässlich der Präsidiumssitzung im August 2012 wurde Ulrich Freiberger zunächst kommissarisch in die Sparte Geflügel berufen. Er steht dieses Jahr zur definitiven Berufung an.
Ausgeschieden als Beisitzer für Tierschutzfragen ist auch der bisherige Beauftragte für Tier- und Artenschutz des BDRG Prof. Dr. Joachim Schille mit Aufgabe seines Amtes, der durch seinen Nachfolger Dr. Michael Götz als Beisitzer für den BZA ersetzt wurde.
Alle berufenen Mitglieder des BZA standen für die Bewertung von Neuzüchtungen ( Sichtungs- und Vorstellungsverfahren ) auf den dafür vorgesehenen Bundesschauen (Dt. Junggeflügelschau in Hannover, gemeinsame Verbandsschauen des VHGW und des VZV in Ulm, Europaschau mit angeschlossener Bundesssiegerschau in Leipzig sowie der Deutschen Rassetaubenschau in Nürnberg ) zur Verfügung.
Auch im kommenden Jahr werden mehrere BZA-Mitglieder aus Altersgründen aus diesem Gremium ausscheiden, sodaß die BZA-Sparten bereits jetzt mit Zustimmung des Präsidiums zu ihren Sitzungen jüngere Preisrichter einladen, um diese in den Aufgabenbereich des BZA einzuführen.
Die Basis für die Arbeit des BZA, sowie den Aufgabenbereich desselben bilden die AAB und die im Satzungsordner abgedruckte Geschäftsordnung des BZA. Hier ist auch die neue Regelung für die Berufung von BZA-Mitgliedern aufgeführt, die jeweils zunächst nur für 5 Jahre berufen werden sollen. Eine erneute Berufung nach Ablauf dieser Zeitspanne möglich ist, um die Erfahrungen der älteren Mitglieder des BZA über eine längere Zeit zu erhalten.
In der abgelaufenen Ausstellungssaison konnten erfreulicherweise alle Großschauen durchgeführt werden, wobei nur die Europaschau in Leipzig etwas aus dem Rahmen fiel durch die geforderte tierärztliche kurzfristige Bescheinigung über den Gesundheitsbestand des Herkunftsbestandes der Ausstellungstiere.
Bei dieser Gelegenheit wurde in einem Kleinbestand in Nordhessen bei einem Einzeltier eine Infektion mit einem niedrig pathogenen Influenzavirus festgestellt. Das hatte zwar zur Folge, dass der betreffende Züchter nicht in Leipzig ausstellen und sein Bestand getötet wurde. Aber alle im Umkreis zunächst gesperrten Betriebe erwiesen sich im Nachherein als frei von diesem Virus und sind inzwischen wieder freigegeben. Auch das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems als tierseuchenrechtlich verantwortliche Stelle für Deutschland hat diesem durch örtlich zuständige Stelle angeordnetem Verfahren zugestimmt, wobei allerdings über den Ursprung der Infektion nur Vermutungen angestellt werden können. Bei allen anderen Großschauen genügte die Einlasskontrolle der Tiere unter Vorlage der geforderten Impfbescheinigung. Am Ende der Ausstellungssaison kann somit festgestellt werden, dass das Ausstellungswesen in Deutschland wieder ein erfolgreiches Jahr absolviert hat.
Die Großschauen waren im letzten Jahr mehr über das gesamte Bundesgebiet verteilt, wobei natürlich, ausgehend von der Gesamttierzahl, die Europaschau in Leipzig die Spitze bildete. Aber auch Nürnberg (VDT-Schau) und Ulm (VHGW-Verbandsschau zusammen mit der Deutschen Zwerghuhnschau ) bildeten Höhepunkte. Dazu kam die Dt. Junggeflügelschau in Hannover, die leider eine wesentliche geringere Tierzahl im Vergleich zu den Vorjahren aufwies. Bedauert wurde der oft geringe Zeitabstand zwischen den einzelnen Bundesschauen, der einerseits für die Züchter kleinerer Bestände gewisse Probleme mit sich brachte, aber vor allem die Mitglieder des BZA zu weiten Reisen innerhalb kurzer Zeit zwang, um den ihnen in der Geschäftsordnung des BZA auferlegten Pflichten gerecht zu werden.
Termingerecht konnten die Ergänzungsblätter für den Rassegeflügelstandard für Europa verschickt werden. Diese können auch weiterhin bei den Versandstellen der Organisation bezogen werden. Zum wiederholten Male muss darauf hingewiesen werden, dass für die Bewertung von Rasse- und Ziergeflügel ausschließlich der aktuelle Standard zugrunde zu legen ist. Damit ist Pflicht für alle Preisrichter, regelmäßig die Ergänzungsblätter zu beziehen umd auch einzuordnen.
Neue Rassen und Farbenschläge aus dem Ausland werden weiterhin in nicht unerheblichem Umfang von den Züchtern importiert, die diese in ihren Heimatländern kennen gelernt haben, und diese dann im Rahmen eines Anerkennungsverfahren in Deutschland vorstellen. Eine automatische Anerkennung wird es auch in Zukunft nicht geben, wie von manchen Züchtern schon mal ins Gespräch gebracht worden ist. Unabhängig davon werden aber weiterhin in nicht unerheblichem Umfang Anträge auf Anerkennung von Rassen oder neuen Farbenschlägen gestellt, ohne dass dafür in Deutschland eine ausreichende Zuchtbasis besteht. Ein Vergleich mit den in den einzelnen Standards aufgeführten Farbenschlägen zeigt, dass viele Farbenschläge und Rassen nach der Anerkennung nur ein Mauerblümchendasein fristen.
Auf der Basis der unterschiedlichen Europäischen Standards entstehen mit Zustimmung der Standardkommissionen der EE zwischenzeitlich Europäische Standardwerke, die als Europastandard vereinheitlicht sind und deren Inhalt dann auch verbindlich für die in den einzelnen Ländern in der Heimatsprache gedruckten Standards sind. Gewisse Unterschiede in der Auslegung der Standards wird es aber auch in Zukunft geben, da in einzelnen Ländern der Typ einer Rasse im Vordegrund steht, wobei dann Farbe und Zeichnumng nur eine untergeordnete Rolle spielen, auf die aber in Deutschland besonderer Wert gelegt wird. Auch die Ausprägumg der Kopfpunkte wird oft unterschiedlich beurteilt, wie gerade in der abgelaufenen Saison wieder auf der Europaschau festgestellt werden konnte. Grund hierfür ist oft eine unterschiedliche Auslegung tierschutzrechtlicher Anforderungen.
Eine Schulungstagung der EE für Geflügel und Tauben fand im September 2012 in Deutschland statt, wobei die bekannten Schulungsräume von Haus Düsse in Westfalen ein gutes Umfeld boten. Dankend soll an dieser Stelle die Unterstützung durch die PV Westfalen-Lippe und den Rassetaubenverein Unser Stolz in Unna erwähnt werden.
Rassebezogene Ausstellungen wurden von den Sparten der EE im abgelaufenen Jahr mit Rücksicht auf die allgemeine Europaschau in Leipzig nicht genehmigt.
Eine gemeinsame Sitzung des BZA wurde im letzten Jahr anlässlich Bundesversammlung in Schneverdingen durchgeführt, an der auch potentielle Kandidaten für eine zukünftige Mitgliedschaft im BZA teilgenommen haben.
Zusätzliche spartenbezogene Sitzungen fanden anläßlich der Junggeflügelschau in Hannover, der gemeinsamen Verbandschau in Ulm, der Europaschau in Leipzig sowie der Deutschen Rasssetaubenschau in Nürnberg statt, wobei auf Grund der Bewertungsergebnisse bei den Neuzüchtungen Standardergänzungen beschlossen wurden, die noch im Januar in der Fachpresse veröffentlicht worden sind. Hierzu zählen natürlich auch Entscheidungen, ob eine „Neuzüchtung“ noch ein weiteres Jahr in dieser Abteilung bleiben muss. Vereinzelt wurden auch Rassen oder Farbenschläge aus dem Anerkennungsverfahren gestrichen, damit dem Züchter frühzeitig klar wird, dass auch in Zukunft die von ihm angestrebte Anerkennung nicht realistisch ist.
Die gefassten Beschlüsse werden zugleich den europäischen Standard-kommissionen übermittelt, sodass diese für ihre nächsten Sitzungen über den aktuellen Stand der Anerkennung neuer Rassen oder Farbenschläge in Deutschland informiert sind. Außerdem wird der Druck der Ergänzungsblätter für die Standardwerke frühzeitig vorbereitet, damit diese termingerecht bei den Preisrichtern und interessierten Züchtern zur Verfügung stehen.
In der Abteilung „Neuzüchtung zur Sichtung/Anerkennung“ wurden insgesamt 631 Tiere gemeldet, dass sind ca. 85% der im Jahr 2011 gemeldeten Tierzahlen. Dabei haben vor allem die Zahlen bei den Tauben abgenommen. Eine Übersicht ergibt 24 Gänse (3 Rassen, 3 Farbenschläge ), 46 Enten (4 Rassen, 7 Farbenschläge), 126 Hühner (17 Rassen, 22 Farbenschläge ), 230 Zwerghühner (29 Rassen, 37 Farbenschläge), 205 Tauben (15 Rassen, 43 Farbenschläge). Es fehlten alllerdings einige Rassen und Farbenschläge, die bereits die Zulassung des BZA zum Vorstellungsverfahren haben.
Wie immer soll auch hier auf die Bedeutung der Sichtungsklasse verwiesen werden, die es dem Züchter ermöglicht, mit einer geringeren Tierzahl den Zuchtstand seiner neuen Rasse / Farbenschlag zu präsentieren. Bei Beachtung der Hinweise des BZA in der Fachpresse wird dann deutlich gemacht, ob das angestrebte Zuchtziel schon erreicht ist, oder ob es noch sinnvoll erscheint, durch weitere Zuchtarbeit den Zuchtstand zu verbessern. Alttiere gehören nicht in die Sichtungsklasse!
Die Sichtungsklasse bewährt sich auch bei der Präsentation von unbekannten ausländischen Rassen, da hier erstmal geprüft werden kann, ob eine eventuelle spätere Anerkennung nicht zu Verwechslungen mit bereits in Deutschland anerkannten Rassen oder Farbenschlägen führen kann. Auch Verstösse gegen tierschutzrelevante Entartungen können dabei frühzeitig erkannt werden, die auf alle Fälle eine Anerkennung einer ausländischen Rasse in Deutschland unmöglich machen würden.
Rassen und Farbenschläge können für das Vorstellungsverfahren nur übernommen werden, wenn zuvor termingerecht (1. Februar des laufenden Jahres) ein entsprechender Antrag beim BZA gestellt wurde. Alle anderen Rassen und Farbenschläge gelangen nur in das Sichtungverfahren, wobei die Bestimmungen der AAB hinsichtlich der zu präsentierenden Tierzahlen zu beachten sind. Allerdings gibt es hier keinen Schlusstermin.
Bedanken möchte ich mich bei den Kollegen des BZA, die mir meine Anfragen termingerecht beantwortet haben, damit alle Anfragen aus der Züchterwelt zeitnah beschieden werden konnten. Dabei ist mir und meinen Kollegen des BZA das Internet eine wertvolle Hilfe. Es würde den Schriftverkehr erleichtern, wenn bei allen Anfragen von Züchtern bzw. den Sondervereinen neben der Emailadresse auch eine vorhandene Fax-Nummer angeben würde.
Die Fachpresse ist dankenswerterweise auf alle Terminwünsche eingegangen, und hat alle Bekanntmachungen des BZA termingerecht veröffentlicht. Viele Informationen finden sich auch auf den Webseiten des BDRG und der EE.
Diskussionen mit dem Präsidium wurden in reger und sachlicher Weise geführt, wobei ich diesem Gremium, an ihrer Spitze Präsident Riebniger sowie dem bis zur Bundesversammlung in Schneverdingen amtierenden 1. Vizepräsidenten Günter Wesch, der die offziellen Kontakte zum BZA pflegt, für die gute und verständnisvolle Zusammenarbeit danken möchte. Diese Aufgabe hat inzwischen der neue 1. Vizepräsident Christoph Günzel übernommen.
In diesen Dank möchte ich die Geschäftsstelle des BDRG einschließen, die für mich entfernungsmäßig leicht zu erreichen ist.
Dr. Werner Lüthgen